Wahlen
Wählen bedeutet Mitbestimmung. Umso wichtiger ist es, wählen zu gehen und die kommenden demokratischen Entscheidungen so zu beeinflussen, egal ob bei Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl oder Europawahl.
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag zunächst auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und als Wahltag den Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Für die am 23. Februar 2025 stattfindende Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen seit dem 13.01.2025 über das Bürgerbüro der Gemeinde möglich. Ein Antrag auf Briefwahl liegt jeder Wahlbenachrichtigung bei. Zusätzlich können Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen hierzu online beantragen:
Alternativ können Briefwahlunterlagen auch per E-Mail wahl@niedernhausen.de beantragt werden.
Für den schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und den damit verbundenen verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen können erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit voraussichtlich erst ab dem 03.02.2025 möglich.
Der Wahlschein/der Stimmschein und die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 03.02.2025 auch persönlich im Wahlbüro unter Vorlage des Personalausweises beantragt und abgeholt werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Niedernhausen, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben.
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe vor Ort besteht während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Die Wahlscheinbeantragung ist bis zum 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich. Der letzte Zeitpunkt zur Wahlscheinbeantragung über die Webseite der Gemeinde Niedernhausen ist zwei Tage vor dem gesetzlichen Stichtag.
In nachgewiesenen Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig am Wahltag selbst bis 15:00 Uhr im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18:00 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Europawahl und Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024
Die Ergebnisse der Europawahl und Bürgermeisterwahl können über das digitale Informationssystem Vote Manager der Ekom21 abgerufen werden: