Schiedsamt und Ortsgericht

Schiedsamt und Ortsgericht in Niedernhausen

Schiedsamt

Deutschlands älteste und damit über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung, nämlich die seit über 180 Jahren in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend ehrenamtlich tätigen Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Schiedspersonen), sowie in Sachsen Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind nunmehr auch im Internet präsent.

Aufgaben einer Schiedsperson

Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist allerdings keine Schiedsrichterin/kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein.

Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Weiterführende Informationen

Schiedsamt

Ortsgericht

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Ortsgerichtes im Bundesland Hessen ist das Ortsgerichtsgesetz OGG. Dieses wurde im Jahr 1980 vom Hess. Landtag beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 2.4.1980 S. 114/80 veröffentlicht.

Die Ortsgerichtsvorsteherin/der Ortsgerichtsvorsteher beglaubigt Unterschriften und Abschriften/Kopien sowie die Sterbefallanzeigen an das zuständige Amtsgericht. Weiterhin ist der Ortsgerichtsvorsteherin/dem Ortsgerichtsvorsteher diese Aufgabe übertragen, Ersuchen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu erledigen. So sind auf Anforderung hin Auskünfte über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse von Personen aus dem Ortsgerichtsbezirk zu erteilen. Vom Ortsgericht wird erwartet, dass die Arbeiten unverzüglich erledigt werden, innerhalb und ggfs. außerhalb der Geschäftszeiten (s. nachfolgend).

Nachlasssicherungen, die von der Natur der Sache her an keine Geschäftszeiten gebunden sind, müssen evtl. kurzfristig zu oft „unbequemen“ Tages- oder Nachtzeiten und Umständen erledigt werden.  Bei einer Nachlasssicherung sichert das Ortsgericht an Stelle des Bürgers seine Rechtsposition als Erbe. Dies ist eine Maßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Nachlassabteilung des Amtsgerichtes. Eine  weitere Aufgabe der Ortsgerichte, die vom Bürger auch öfter beantragt wird, ist die Wertschätzung. Dabei beschränkt sich die Schätzung des Wertes nicht bloß auf Grundstücke. Vielmehr umfasst die Wertschätzung den Wert von Nutzungen, Rechten und Früchten an einem Grundstück. Regelfall ist die Schätzung von Grundstück und Gebäude.

Termine bitte nur nach vorheriger Absprache.


Mitarbeit an den Ortsgerichten

Die Tätigkeit als Schöffe an einem Ortsgericht ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Schöffe oder Schöffin kann jede Bürgerin oder jeder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die in Niedernhausen wohnhaft sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdiener sollen ebenfalls nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer an einer ehrenamtlichen Mitarbeit an einem Ortsgericht Interesse hat, kann sich an Frau Dilek Gündogdu wenden (telefonisch unter 06127 903-109 oder per Email unter dilek.guendogdu@niedernhausen.de)