Ab sofort ist es wieder möglich, die Zählerstände der Wasserzähler abzulesen und online der Gemeinde zu übermitteln. Folgen Sie dazu ganz einfach diesem Link:
Mit der Online-Zählerstandserfassung lassen sich die Zählerstände der Wasserzähler unkompliziert übermitteln und stehen dem Sachbearbeiter unmittelbar zur Weiterverarbeitung zur Verfügung. Ihre Anmeldung erfolgt sicher per Kassenzeichen und Zählernummer, die vorher per Ablesekarte postalisch oder digital zur Authentifizierung versandt werden.
Noch während der Zählereingabe erfolgen Plausibilitätsprüfungen, die die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände kontrollieren. Das verhindert Fehleingaben, schützt Sie vor Missverständnissen und verhindert zusätzlichen Aufwand für nachträgliche Korrekturen.
Selbstverständlich werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für den Zweck verwendet, zu welchem Sie uns diese angegeben haben. Es erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, sofern dies nicht zweckbezogen, notwendig und unvermeidbar ist oder Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Bürgerbüro Online ist Art.6 Abs.1 S.1 lit.c) EU-DSGVO, da wir im Rahmen des OZG und anderer Bestimmungen rechtlich zu der Verarbeitung verpflichtet sind.