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Windenergie: Informelles Interessenbekundungsverfahren startet!

Informelles Interessenbekundungsverfahren für die Entwicklung eines Windparks auf den Windvorrangflächen VRG 2-359, VRG 2-384a und VRG 2-385 auf Gemarkung Niedernhausen

Beim Bürgerentscheid vom 8. Oktober 2023 haben sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen mit knapper Mehrheit für den Bau von Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Waldflächen entschieden. Entsprechend dieses Entscheids möchte die Gemeinde Niedernhausen nun in Kooperation mit Ihren beiden Nachbarkommunen Eppstein und Idstein Angebote für die Entwicklung, den Bau und ggf. den späteren Betrieb eines gemeinsamen Windparks auf den Windvorrangflächen VRG 2-359, VRG 2-384a und VRG 2-385 einholen.

Die relevanten Flächen innerhalb der oben genannten Windvorranggebiete befinden sich nahezu ausschließlich im Besitz der drei Kommunen und werden im Rahmen eines informellen Interessenbekundungsverfahrens am Markt angeboten. Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei an dieser Stelle explizit hingewiesen.

Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 6. März 2025 um 15 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag und digital zu senden an:

Gemeinde Niedernhausen
z. H. Martin Stappel
Wilrijkplatz
65527 Niedernhausen

Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Herrn Martin Stappel, Umweltbeauftragter der Gemeinde Niedernhausen, Telefon: (0 61 27) 903-129, E-Mail: martin.stappel@niedernhausen.de unverbindlich und kostenlos angefordert werden. Herr Stappel steht ab 20. Januar 2025 für Ihre Anfragen und eventuellen Rückfragen bzgl. des Verfahrens zur Verfügung.