Ab dem 1. Juli 2024 ist es nun möglich, bei der Verwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises den Umtausch der alten deutschen Führerscheine (grauer oder rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein, DDR-Führerschein) online zu beantragen. Der Antrag kann direkt auf der Webseite der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Nach Einführung des Onlineangebotes entfällt nach einer Übergangszeit ab dem 1. August 2024 die Möglichkeit der Beantragung des Führerscheinumtausches über die Bürgerbüros der Städte- und Gemeindeverwaltungen. Für alle Bürgerinnen und Bürger die das Onlineangebot nicht wahrnehmen möchten oder können, besteht weiterhin die Möglichkeit den Pflichtumtausch nach erforderlicher Terminvereinbarung direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach persönlich zu beantragen.