In Oberseelbach hat die Umstellung unserer Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technologie begonnen. Zu dieser Maßnahme hat die Gemeindeverwaltung mehrere Fragen von interessierten Niedernhausenerinnen und Niedernhausenern bekommen. Die drei am häufigsten gestellten Fragen möchten wir hier einmal für Sie beantworten:
„Wenn schon zur Energiewende beitragen, warum nicht gleich Solarleuchten einbauen?“
Solarleuchten sind im Betrieb noch vergleichsweise teuer und nach derzeitigem Stand der Technik nicht für alle Straßen geeignet, die Leistung reicht nicht aus, um verlässlich Straßen gewisser Kategorien (stark befahrene Straßen, auch Anliegerstraßen) auszuleuchten. Wir müssen hier die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten, also zum Beispiel dafür sorgen, dass Zebrastreifen immer zuverlässig beleuchtet sind. Eine verlässlich funktionierende Straßenbeleuchtung erhöht auch allgemein das Sicherheitsgefühl der Menschen.
Allerdings sollen / werden Solarleuchten überall dort wo es sinnvoll ist z.B. Parkanlagen oder ähnliche Örtlichkeiten eingebaut, das ist teilweise schon im Autal geschehen. Die Gemeinde wird den technischen Fortschritt beobachten!
„Werden zukünftig nachts alle Laternen leuchten?“
Das derzeitige Konzept sieht vor, dass alle Leuchten nach der Umrüstung in Betrieb bleiben, allerdings sollen die Leuchten zwischen 22:000 Uhr und 05:30 Uhr auf 50 % gedimmt werden.
Wenn die neuen Leuchtmittel eingebaut sind, werden wir sehen, wie sich dies in der Praxis auswirkt. Möglicherweise müssen dann noch Optimierungen vorgenommen werden.
„Kommt dann weniger störendes Licht durch Straßenlaternen in meine Wohnung?“
Allgemein gilt: Im Gegensatz zur bisherigen konventionellen Beleuchtung ist das Licht einer LED-Leuchte „gerichtet“, d.h. es wird durch die verbauten Optiken weitgehend auf die zu beleuchtenden Flächen gelenkt. Somit wird deutlich weniger Streulicht erzeugt. Weiterhin lässt sich durch die in der Leuchte verbaute elektronische Steuerung der zu erzeugende Lichtstrom besser auf die jeweiligen „Straßen-Geometrien“ anpassen.
Trotzdem lässt es sich in Einzelfällen nicht vermeiden, dass, bedingt durch die Geometrien der Anlage (Standort der Masten, etc.), Beeinträchtigungen auftreten. Hier muss dann, soweit möglich, eine entsprechende Abhilfemaßnahme gemeinsam mit dem Leuchtenhersteller erarbeitet werden.
(Foto: Didgeman/ Pixarbay)