Die Gemeindekasse Niedernhausen macht darauf aufmerksam, dass die Steuern und Gebühren für das 3. Quartal 2024 am 15.08.2024 fällig werden und bis zu diesem Termin bei der Gemeindekasse eingegangen sein müssen.
Die Abgabepflichtigen werden gebeten, bei der Überweisung das komplette Kassenzeichen anzugeben, damit die automatisierte Verarbeitung der Kontoauszüge erfolgen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle fälligen Beträge, die nicht fristgerecht gezahlt sind, gebührenpflichtig angemahnt werden und der gesetzlich vorgeschriebene Säumniszuschlag berechnet werden muss.
Bei denjenigen Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse ein Sepa-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Beträge termingerecht abgebucht. Es wird empfohlen, dieses einfache und unkomplizierte Verfahren zu nutzen, um somit weitere Kosten zu vermeiden.
Vordrucke zur Erteilung des Sepa-Basis-Lastschriftmandats können auf unserer Webseite unter https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/formulare-und-dienstleistungen/ abgerufen werden bzw. sind bei der Gemeindekasse erhältlich und werden auf Wunsch gerne zugeschickt.