An jedem Schultag sind sie im Niedernhausener Straßenverkehr mit dabei: Die Schülerinnen und Schüler der Theißtalschule und der Lenzenbergschule. Einige Kinder und Jugendliche kommen zwar mit dem Bus oder mit dem „Elterntaxi“ zur Schule, aber der „klassische Schulweg zu Fuß“ wird immer noch von vielen begangen.
Und „Schulweg“ ist nicht gleich „Schulweg“! Es gibt einen offiziellen Schulweg, der von den Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei, Schulelternbeirat und kommunalen Behörden erstellt wird. Dieses ist die sicherste Route aus verschiedenen Teilen unserer Gemeinde zur Theißtalschule. Parallel dazu suchen sich Schülerinnen und Schüler natürlich ihre eigenen Routen: Möglichst direkte (oder manchmal auch interessantere!) Wege von zu Hause in Richtung Schule. „Als Gemeinde sind wir in der Pflicht, diese de facto-Schulwege im Blick zu behalten und dort für Sicherheit zu sorgen,“ erklärt Bürgermeisterin Lucie Maier-Frutig. Eltern aus Königshofen hatten die Gemeinde auf mögliche Problemstellen auf dem Schulweg ihrer Kinder aufmerksam gemacht.
(Viel Betrieb in der Idsteiner Straße vor Schulbeginn.)
Auf einer dieser Routen haben am 09.12.24 Bürgermeisterin Lucie Maier-Frutig und Ordnungsamtsleiter Steffen Lauber Eltern und Kindern aus Königshofen durch das Autal und weiter zur Theißtalschule begleitet. Dabei fällt vor allem ins Auge: An mindestens zwei Stellen, der Niederseelbacher und Idsteiner Straße, müssen vom Berufsverkehr stark befahrene Straßen überquert werden. Ein weiterer Punkt, an dem sich die Wege von Autos und Fußgängern mehrfach und auf komplexe Weise kreuzen ist die untere Ahornstraße. Hier wird mit der Anbindung des Wohngebietes Farnwiese zusätzlicher Verkehr eingespeist und eine weitere befahrene Straße zu überqueren sein.
(Einmündung und Kreuzungsbereich Ahornstraße/ Idsteiner Straße: Ein Bild aus der Umbauphase im Frühjahr 2024.)
Eine Lösung wären zusätzliche Fußgängerüberwege in diesem Bereich. Absenkungen der Bordsteinkanten sind nach der Verschwenkung der unteren Ahornstraße schon vorhanden. Ein Zebrastreifen kann eigentlich nur eingerichtet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das „Verkehrsaufkommen“ muss stimmen: Mindestens 50 Fußgänger und mindestens 200 Fahrzeuge müssen pro Stunde eine bestimmte Stelle passieren. „Empfohlen“ ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ab 100 Fußgänger und 300 Kfz pro Stunde. „Der Verkehr an dieser Stelle erfüllt sicherlich die Voraussetzungen für zusätzliche Fußgängerüberwege,“ so die Bürgermeisterin. „Auch wenn dies rein zahlenmäßig nicht der Fall wäre, sehe ich hier einen begründeten Einzelfall – die Sicherheit unserer Kinder muss Priorität haben!“