Gerne geben wir folgende Mitteilung des Rheingau-Taunus-Kreises weiter:
Kultur wirkt! Sie ist die Pause vom Alltag, der Moment der Freude, die passende Entspannung und Nahrung für Hirn und Herz. Deshalb setzt der Rheingau-Taunus-Kreis auch 2024 die Förderung der kulturellen Vielfalt durch das Programm „Neustart Kulturszene“ fort. Ein entsprechender Beschluss des Kreistags von 2021 wird damit im vierten Jahr in Folge umgesetzt.
Allein 2023 konnten durch „Neustart Kulturszene“ insgesamt 42 Institutionen aus dem RTK unterstützt werden. Vom Theaterstück über Chorwochenenden, einen Detektiv-Workshop für Kinder oder Autorenlesungen war alles dabei. Diese Vielfalt wünscht sich Landrat Sandro Zehner auch in diesem Jahr: „Die Menschen erleben als Publikum und als Veranstalter auf der Bühne ein Beisammensein und ein Miteinander. Für mich ist eine vielfältige Kultur auch ein Spiegel der Gesellschaft, der erlebbar sein sollte und den wir genau deshalb unterstützen. Die Kultur steht momentan immer wieder im Schatten weltweiter Krisen. Dabei ist sie der Schlüssel zu mehr zwischenmenschlichen Verbindungen, zu positiven Erlebnissen, zu Kreativität und daher essentiell, um auch schwierige Zeiten als Gemeinschaft gut durchzustehen. Deshalb wollen wir genau diejenigen fördern, die Kulturerlebnisse bei uns im Landkreis möglich machen.“
Für die Förderung durch den RTK kommen Projekte in Frage, die von Hilfspaketen auf Landes- und Bundesebene nicht profitieren konnten, weil beispielsweise Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt werden können. Bis zum 30. September können über die Bürgermeister der Kommunen Förderanträge aus deren lokaler Kulturszene beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises eingereicht werden.
Der Antrag muss enthalten:
- Titel und Inhalt des Projekts in Kurzfassung
- Ort der Veranstaltung
- Veranstaltungstermin(e)
- Kalkulation der geplanten Ausgaben
Bewilligte Fördermittel werden dann direkt an die Veranstalter und Kulturschaffenden ausgezahlt. Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Alle Informationen, den Antrag auf Förderung und die Vorlage zum Verwendungsnachweis finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung.