Seit Beginn des Jahres ist in Niedernhausen eine neue Version der so genannten Gefahrenabwehrverordnung in Kraft. In der Gefahrenabwehrverordnung stellen Kommunen einen Regelkatalog zum Verhalten auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen auf. Die Verordnung regelt unter anderem, welche Tätigkeiten im öffentlichen Raum nicht gestattet sind. Sinn dahinter ist, wie im Namen der Verordnung ersichtlich, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren beim Aufenthalt im öffentlichen Raum. In der neuen Verordnung ergeben sich einige kleinere Änderungen, unter anderem beim Bußgeldkatalog. Hier haben sich die meisten Bußgeldsätze im Vergleich zur vorherigen Gefahrenabwehrverordnung von 2006 deutlich erhöht. Besonders „teuer“ wird das Anbringen von nicht genehmigten Graffiti und das Verbrennen von gesundheitsgefährdenden Stoffen. Beides kann bis zu 1000 Euro kosten. Den kompletten Text der Verordnung finden Sie hier.
Eine wesentliche Änderung in der neuen Verordnung betrifft Hundehalterinnen und Hundehalter. Bisher gab es in Niedernhausen keine generelle Leinenpflicht für Hunde. Eine allgemeine Leinenpflicht auf Landesebene ist in Hessen nicht vorgesehen, sie kann aber von Kommunen individuell zu bestimmten Zeiten festgesetzt werden. In Niedernhausen bestand bisher lediglich die Empfehlung, die Vierbeiner während der „Brut- und Setzzeit“ von März bis Juli im Wald und im Feld an der Leine zu führen. Nach der neuen Verordnung besteht nun die Pflicht für „Personen die Tiere halten oder die tatsächliche Gewalt über sie ausüben“, Hunde in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli an der Leine zu führen. Ganzjährig sind Hunde an die Leine zu nehmen, wenn sich andere Personen nähern. Beides gilt „außerhalb des bebauten Gemeindegebietes und in Wäldern“. Ebenso gilt eine generelle und ganzjährige Leinenpflicht innerhalb des bebauten Gebietes der Gemeinde.
Mit „Brut- und Setzzeit“, einem Fachbegriff aus der Jägersprache, ist die Zeit gemeint, in der die bei uns heimischen Vögel und Säugetiere ihre Jungen bekommen. Frei laufende, stöbernde oder sogar jagende Hunde können Wildtiere bei der Aufzucht ihrer Jungen empfindlich stören und im Extremfall dazu bringen, ihr Nest oder ihr Jungtier im Stich zu lassen. Wildtiere unterscheiden nicht zwischen einem möglichen Fressfeind und einem harmlosen Haustier, in jedem Fall verbraucht die Flucht vor einem Hund Energie, die Elterntiere dringend zum Versorgen ihres Nachwuchses brauchen. Auch wenn eine „Fellnase“ gar nicht aktiv jagt, sondern nur neugierig herumstöbert, fühlen sich Wildtiere aus Instinkt zur Flucht genötigt, unter Umständen mit fatalen Folgen für Jungtiere.
Betroffen sind nicht nur größere, für uns gut wahrnehmbare Tiere wie die Rehe, die ihre Kitze im hohen Gras ablegen. Auch am Boden brütende Vögel können betroffen sein, darunter bedrohte Arten wie die Feldlerche. Durch Befolgen der Leinenpflicht können Hundehalterinnen und Hundehalter aktiv zum Natur- und Artenschutz mit beitragen. Schon allein der Respekt vor der Natur gebietet das!
Gezielt kontrolliert werden soll die Einhaltung der Leinenpflicht in Wald und Feld zunächst nicht. „Die Natur in der Brut- und Setzzeit zu respektieren und durch Anleinen der Hunde zum Schutz der Wildtiere beizutragen, sollte für verantwortungsbewusste Hundehalter eigentlich selbstverständlich sein. Das Gleiche gilt für das Anleinen, wenn man unterwegs anderen Menschen begegnet,“ so Niedernhausens Erster Beigeordneter Dr. Norbert Beltz: „Wir setzen hier auf das Prinzip der Freiwilligkeit. Allen die mit ihren Hunden in der Natur unterwegs sind, danken wir im Voraus für Ihre Mithilfe!“
Wer weitere Informationen über das "Frühlings- Geschehen" in der Natur sucht, wird bei den regionalen Umwelt- und Naturschutzverbänden fündig, zum Beispiel auf der Webseite des NABU Hessen.