Seit dem 01. März dieses Jahres besteht für Hundehalterinnen und Hundehalter in Niedernhausen die Pflicht, ihre Vierbeiner außerhalb des bebauten Gebiets, also zum Beispiel im Wald, an der Leine zu führen. Diese Maßnahme wird rege diskutiert, und laufend erreichen die Gemeindeverwaltung Fragen und Anregungen zum Thema. Wir haben im Folgenden einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst und beantwortet!
Besteht in Niedernhausen eine generelle Leinenpflicht für Hunde, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
In Niedernhausen gibt es keine generelle, ganzjährige Leinenpflicht. Das heißt, Ihr Hund kann unter bestimmten Bedingungen in Teilen des Gemeindegebietes den größten Teil des Jahres freilaufen. In ganz Hessen ist eine Leinenpflicht für Hunde nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den Kommunen individuell gehandhabt. Eine gewisse Orientierung bietet z. B. das Hessische Waldgesetz (HWaldG) und das Hessische Jagdgesetz (HJagdG). Demnach darf zum Beispiel ein im Wald freilaufender Hund nicht „unbeaufsichtigt“ sein (§ 23 (9) HJagdG) Darüber hinaus regeln die einzelnen Kommunen Leinenpflichten über ihre eigenen Gefahrenabwehrverordnungen. In Niedernhausen bestimmt die im Januar 2024 in Kraft getretene neue Version der Gefahrenabwehrverordnung u. a. folgendes:
- Während der „Brut- und Setzzeit“ vom 01. März bis 31. Juli sind Hunde „außerhalb des bebauten Gemeindegebietes“ an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht in Wald und Feld ist und bleibt also ganz klar zeitlich begrenzt.
- An der Leine zu führen sind Hunde jederzeit innerhalb des bebauten Gemeindegebietes, sowie außerhalb des bebauten Gemeindegebietes „sobald sich andere Personen nähern“ (Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen, § 7 (2)).
Warum besteht eine zeitlich begrenzte Leinenpflicht in Wald und Feld während der „Brut- und Setzzeit“?
Mit „Brut- und Setzzeit“, einem Fachbegriff aus der Jägersprache, ist die Zeit gemeint, in der die bei uns heimischen Vögel und Säugetiere ihre Jungen bekommen. Freilaufende, stöbernde oder sogar jagende Hunde können Wildtiere bei der Aufzucht ihrer Jungen empfindlich stören und im Extremfall dazu bringen, ihr Nest oder ihr Jungtier im Stich zu lassen. Dass dies keine leere Theorie ist haben zwei Fälle gezeigt, bei denen in diesem Frühjahr Rehe von freilaufenden Hunden getötet wurden. Wildtiere unterscheiden nicht zwischen einem möglichen Fressfeind und einem harmlosen Haustier, in jedem Fall verbraucht die Flucht vor einem Hund Energie, die Elterntiere dringend zum Versorgen ihres Nachwuchses brauchen.
Viele Menschen in Niedernhausen haben sehr gut erzogene Hunde, in deren Ausbildung sie viel Zeit und Mühe investieren – das erkennen wir natürlich an! Aber auch wenn ein noch so gut erzogener Hund gar nicht aktiv jagt, sondern nur neugierig herumstöbert, fühlen sich Wildtiere aus Instinkt zur Flucht genötigt, unter Umständen mit fatalen Folgen für verlassene Jungtiere oder Nester.
Betroffen sind nicht nur größere, für uns gut wahrnehmbare Tiere wie die Rehe, die ihre Kitze im hohen Gras ablegen. Auch am Boden brütende Vögel können betroffen sein, darunter bedrohte Arten wie die Feldlerche. Durch Befolgen der Leinenpflicht können Hundehalterinnen und Hundehalter aktiv zum Natur- und Artenschutz mit beitragen. Schon allein der Respekt vor der Natur gebietet das!
Wie wird die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert?
Die Einhaltung der zeitlich begrenzten Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit wird derzeit nicht gezielt kontrolliert. Die Gemeinde Niedernhausen geht davon aus, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter in unserer Gemeinde verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen und verlässt sich auf die freiwillige Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger. Sollten Beamte der Ordnungspolizei in Ausübung ihres Dienstes Hundehalterinnen und Hundehalter bei einem Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung antreffen, wird gegebenenfalls ein entsprechendes Bußgeld fällig.
Seit Inkrafttreten der neuen Verordnung sind in Niedernhausen durch die Ordnungspolizei bereits in 65 Fällen Hundehalterinnen und Hundehalter auf die Leinenpflicht aufmerksam gemacht worden. In zwei Fällen wurden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
Könnte in Niedernhausen eine so genannten „Hundewiese“ geschaffen werden, also ein eingezäunter Bereich, auf dem man Hunde laufen lassen kann?
Das ist im Prinzip möglich und wurde der Gemeindeverwaltung schon von verschiedenen Seiten vorgeschlagen. Es gibt in Niedernhausen über 900 Hunde, so dass eine solche Einrichtung sicherlich gut angenommen würde. Die Gemeinde besitzt mehrere Liegenschaften, die sich als „Hundewiese“ eignen würden. Welche davon konkret in Frage kommen, wird derzeit geprüft. Ebenfalls zu prüfen oder festzulegen wäre, wer für die Pflege einer solchen Fläche zuständig wäre.
„Aber ich bezahle doch Hundesteuer…!“ Müssten die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht für den Betrieb einer „Hundewiese“ verwendet werden?
Sie könnten, müssten aber nicht. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, die Gemeinde ist also nicht verpflichtet, die Einnahmen aus der Hundesteuer auch für einen Zweck im Zusammenhang mit Hunden zu verwenden.
Wird die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit auch in Zukunft so gehandhabt werden?
Eine solche Leinenpflicht besteht 2024 zum ersten Mal in Niedernhausen. Wir werden die Erfahrungen damit sammeln und die entsprechenden Vorschriften bei Bedarf anpassen. Diskutiert wird zum Beispiel die Länge der Zeit, in der Leinenpflicht gelten soll. Wegen der sich ändernden klimatischen Verhältnisse brüten viele Vogelarten im Laufe des Spätsommers ein zweites Mal. Umwelt- und Naturschutzverbände empfehlen daher eine Verlängerung der Brut- und Setzzeit bis Ende September. Auf der anderen Seite bedeutet die zeitweilige Leinenpflicht natürlich eine große Einschränkung für Hundehalterinnen und Hundehalter. Die Möglichkeit zu freier Bewegung gehört schließlich zu einer artgerechten Hundehaltung! Zu diskutieren wäre also auch eine Verkürzung der Zeit, in welcher die Leinenpflicht gilt.