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Steuern

Grundsteuer 2025: Was ändert sich?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hessen das neue Grundsteuergesetz. Der Gesetzgeber hofft mit dieser Reform die Steuer auf aktuelle Werte zu stützen und damit gerechter zu gestalten. Es ergeben sich allerdings für viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer neue Berechnungsgrundlagen und Steuerbeträge. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen und Zuständigkeiten, um häufig gestellte Fragen im Vorfeld zu beantworten!

 Warum wurde die Grundsteuer überhaupt reformiert?

Die Werte, nach der bisher die Grundsteuer berechnet wurde, sind veraltet. Sie spiegeln die aktuellen Marktverhältnisse nicht mehr. Daher hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Reform verpflichtet.

Was ändert sich konkret für Grundstückseigentümer?

Grundstückseigentümer haben bis Ende des Jahres 2024 vom Finanzamt Rheingau-Taunus den sogenannten Grundsteuermessbetrags-Bescheid erhalten. Dieser Bescheid gibt den vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbetrag an, der als Grundlage für die künftige Grundsteuer dient. Die Gemeinde Niedernhausen berechnet die endgültige Grundsteuer dann ab 2025, basierend auf dem Grundsteuermessbetrag und dem durch die Gemeindevertretung festgelegten Hebesatz. Die Gemeinde Niedernhausen folgt der Empfehlung des hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Aufkommensneutralität. Das bedeutet, das Grundsteueraufkommen ist in Summe nach der Reform so hoch wie vor der Reform – die Gemeinde erhält dadurch keine höheren Steuereinnahmen.

Wie setzt sich die neue Grundsteuer ab 2025 zusammen?

Die jährliche Grundsteuer wird wie folgt berechnet: Grundsteuermessbetrag (ermittelt durch das Finanzamt) x Hebesatz (festgelegt durch die Niedernhausener Gemeindevertretung) = Jahresgrundsteuer.

Der Grundsteuerbescheid, der die endgültige Steuerhöhe für 2025 enthält, wird ab 28. Januar 2025 durch die Gemeinde Niedernhausen versandt.

 

Wer ist bei Fragen zuständig?

  • Fragen zum Grundsteuermessbetrag (z. B. Höhe und Berechnung des Messbetrags): Finanzamt Rheingau-Taunus, Tel. 06124-7050, E-Mail: poststelle@fa-rt.hessen.de
  • Fragen zum Hebesatz und zur endgültigen Steuerhöhe: Gemeinde Niedernhausen, Fachdienst Finanzmanagement, Herr Markus Mehr: Telefon 06127 903-143, Email steueramt@niedernhausen.de

 

Welche Hebesätze gelten für Niedernhausen ab 2025?

Grundsteuer A: 310% (Ackerland)

Grundsteuer B: 600% (Bebaubare Grundstücke) 

 

Wofür wird die Grundsteuer verwendet?

Die Grundsteuereinnahmen verbleiben in Niedernhausen. Sie fließen in die Finanzierung kommunaler Aufgaben wie den Ausbau der Kinderbetreuung, die Straßeninfrastruktur, die Vereinsförderung und anderes mehr.


Wo kann ich mich noch informieren?

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Webseite des hessischen Finanzministeriums unter www.grundsteuer.hessen.de.

 

Was ist zusätzlich noch zu beachten?

Antworten auf Anfragen bezüglich Änderungen (z. B. Eigentumswechsel bei Immobilien) können sich verzögern. Grund sind technische Probleme bei der Bescheiderstellung und personelle Engpässe. Die Vorauszahlungen müssen jedoch zunächst wie im Bescheid festgelegt geleistet werden. Eine Korrektur erfolgt dann durch die Gemeinde rückwirkend. Wir bitten hierfür um Verständnis.