Am 27.06.24 ist bundesweit ein neues Einbürgerungsgesetz in Kraft getreten. Darin sind die Bedingungen neu geregelt, die man für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen muss. In einer breiten Öffentlichkeit wird die Neuerung so wahrgenommen, dass das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit jetzt schneller und leichter geht. Das ist aber nicht automatisch der Fall! Um Enttäuschungen zu vermeiden, möchten wir einige Hinweise zum Einbürgerungsverfahren geben.
Als wesentliche Neuerung legt das Gesetz fest, dass die deutsche Staatsangehörigkeit schon nach fünf statt wie bisher erst nach acht Jahren erlangt werden kann. Bedingung ist natürlich, dass Bewerberinnen und Bewerber alle Voraussetzungen erfüllen. Bei besonders guten Integrationsleistungen (Erwerb von Sprachkenntnissen, ehrenamtliches Engagement, etc.) kann in Einzelfällen eine Einbürgerung schon nach drei Jahren stattfinden. Bewerberinnen und Bewerber müssen selbstverständlich entsprechende Nachweise erbringen, die für jeden Einzelfall auch im Detail geprüft werden müssen
Mehrstaatigkeit, allgemein als „doppelte Staatsbürgerschaft“ bekannt, ist nach der neuen Gesetzgebung generell zulässig, allerdings nicht immer auch möglich. Es kann zum Beispiel der Fall sein, dass das Land, in dem eine Bewerberin um deutsche Staatsbürgerschaft ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit hat, keine Mehrstaatigkeit zulässt. Hier muss in jedem Einzelfall nach Sachlage entschieden werden. Ein weiterer Aspekt, der nach dem neuen Gesetz sehr gründlich geprüft werden muss, ist die Einstellung der Antragstellenden zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Aus diesen Details ist schon ersichtlich, dass in jedem Einzelfall viele Dinge geprüft werden müssen. Wir möchten an dieser Stelle auf diese Umstände noch einmal hinweisen, und vor allem darauf, dass das Antragsverfahren immer eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Der Antrag wird in der Wohnortgemeinde gestellt. In Niedernhausen beträgt die Terminvergabe wegen der hohen Nachfrage derzeit etwa acht Wochen. Die eingegangenen Anträge werden zur weiteren Bearbeitung und endgültigen Entscheidung an das Regierungspräsidium in Darmstadt weiter gegeben. Dort hängt die Bearbeitungszeit unter anderem von der zur Verfügung stehenden Personalstärke ab. Das Regierungspräsidium sieht sich seit Juni einer sehr großen Anzahl von Einbürgerungsanträgen gegenüber.
Zum Teil längere Warte- und Bearbeitungszeiten sind also leider unvermeidlich. Dafür bitten wir um Verständnis.
Informationen zum Einbürgerungsantrag bei der Gemeinde Niedernhausen gibt es auf unserer Webseite.
Zusätzliche Details zur Einbürgerung in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren.