An den Niedernhausener Ortsgerichten sind vier ehrenamtliche Positionen zu besetzen! Am Ortsgericht I (Niedernhausen und Königshofen) sind die Stellen des Ortsgerichtsvorstehers, des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers sowie eines Schöffen zu besetzen. Für das Ortsgericht III (Niederseelbach, Oberseelbach und Engenhahn) wird ein Schöffe gesucht.
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie bestehen jeweils aus einem Ortsgerichtsvorsteher und vier Schöffen (Beisitzer). Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen, sie gehen auf historisch gewachsene Formen lokaler Gerichtsbarkeit zurück. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören unter anderem das Beglaubigen von Urkunden und Unterschriften, Nachlasssicherungen oder die Wertschätzung von Grundstücken.
Die Mitarbeit an einem Ortsgericht ist ehrenamtlich und an einige Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich kann aber jede Bürgerin und jeder Bürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren Mitglied eines Ortsgerichtes werden. Ein Amt kann bis zu 10 Jahre lang innegehabt werden. Die genauen Regelungen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde: https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/schiedsamt-und-ortsgericht/
Wenn Sie an einer Mitarbeit bei einem der Niedernhausener Ortsgerichte haben, melden Sie sich bitte bis zum 20.12.2024 bei Frau Dilek Gündogdu (06127/903-109 oder dilek.guendogdu@niedernhausen.de).
Weitere allgemeine Informationen zu Ortsgerichten gibt es auf der Webseite des hessischen Justizministeriums.