Mitte Juni wurde bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt. Diese Viruserkrankung befällt nur Wild- und Hausschweine, sie ist nicht auf den Menschen oder Haustiere wie zum Beispiel Hunde übertragbar. Für Schweine verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Da ein Impfstoff derzeit noch nicht verfügbar ist, zielen die Gegenmaßnahmen vor allem auf die Eindämmung der Seuchenausbreitung.
Um den Fundort des mit ASP infizierten Wildschweins wurde eine so genannte Restriktionszone eingerichtet. Innerhalb dieser bestehen bestimmte Einschränkungen für Jagd und Landwirtschaft. Der Rheingau-Taunus-Kreis liegt außerhalb dieser Zone. Im Kreisgebiet sind nach jetzigem Stand noch keine Fälle von ASP aufgetreten. Alle an erlegten oder tot gefundenen Wildschweinen durchgeführten Tests waren negativ, teilt das Kreisveterinäramt mit. Es gelten im Rheingau-Taunus-Kreis weiterhin keine Einschränkungen für Jagd und Landwirtschaft.
Besonders wichtig sei es jetzt, tot aufgefundene Wildschweine, so genannte Indikatortiere, kontinuierlich zu testen, so das Veterinäramt. Dafür erhalten die Jagdausübungsberechtigten eine Aufwandsentschädigung. Auch alle Bürgerinnen und Bürger können der Ausbreitung von ASP entgegenwirken: Die Krankheit kann durch Fleisch von infizierten Schweinen auf andere Schweine übertragen werden. Speisereste (z. B. Wurst oder Grillfleisch) sollten daher auf keinen Fall in der Natur entsorgt werden, wo sie vielleicht von Wildschweinen gefressen werden – denn Wildschweine sind Allesfresser! Speisereste gehören immer in einen verschlossenen Müllbehälter. Auch Hundehalterinnen und Hundehalter können helfen, indem sie die noch bis Ende dieses Monats geltende Leinenpflicht beachten. Ein frei umherlaufender Hund kann Wildschweine dazu veranlassen, sich beim Ausweichen vor dem Hund mehr als sonst zu bewegen. So kann es dazu kommen, dass Wildschweine unter Umständen mit infizierten Artgenossen in Kontakt geraten.
Weitere Informationen zur ASP und deren Bekämpfung finden sich auf den Webseiten des Rheingau-Taunus-Kreises, sowie des hessischen Landwirtschaftsministeriums.