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Afrikanische Schweinepest in Hessen: Der neuste Stand

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen an verschiedenen Orten in Südhessen sind auch in unserer Region Maßnahmen gegen die Verbreitung der Tierseuche getroffen. Nach einem bestätigten Fall von ASP im Landkreis Groß-Gerau liegen Teile des Rheingau-Taunus-Kreises in der „Sperrzone I“ (so genannte Pufferzone) rund um den Fundort des infizierten Tieres. Zu weiteren Regelungen teilt uns das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises jetzt folgendes mit:

Die Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird durch die Neuordnung der so genannten Sperrzonen gestärkt. Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat betroffene Gebiete nach EU-Vorgaben in Sperrzone II (Gebiet um das Kerngeschehen in Südhessen) und Sperrzone I (zusätzlicher zehn Kilometer breiter Streifen als Puffer) aufgeteilt.

Teile des Rheingau-Taunus-Kreises liegen in der Sperrzone I: Eltville am Rhein, Kiedrich, Niedernhausen, Walluf, Taunusstein, Teile von Oestrich-Winkel, Teile von Bad Schwalbach, Teile von Hohenstein, Teile von Schlangenbad und Teile von Idstein.

Für die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis hat diese Anpassung der Sperrzonen keine Einschränkungen zur Folge. Es besteht auch nach wie vor keine Gesundheitsgefährdung für Menschen und Haustiere, wie Hund oder Katze. Auch für schweinehaltende Betriebe gibt es in der Sperrzone I keine Restriktionen oder Ausfuhrverbote.

Für Niedernhausen gelten also nach wie vor keine Einschränkungen, allerdings werden einige besondere Maßnahmen getroffen. Diese sind in der jetzt in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises festgelegt. Der komplette Text der Allgemeinverfügung findet sich auf der Webseite der Kreisverwaltung.

So soll die Bejagung von Wildschweinen verstärkt werden, wobei aber die Bewegungs- und Erntejagd verboten ist. Alle erlegten Wildschweine müssen auf ASP getestet werden. Tot gefundene Wildschweine (so genanntes „Fallwild“) muss durch ein speziell geschultes Bergeteam geborgen und ebenfalls getestet werden. In Niedernhausen wird Personal des Bauhofs für die Bergung von Wildschweinkadavern geschult. Für das Bergeteam werden ein Anhänger, spezielle Transportwannen und Schutzausrüstung beschafft. Bei Bergeeinsätzen würde der Bauhoff eng mit der NIedernhausener Jägerschaft zusammenarbeiten. Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Schweine halten, müssen Haltungsform und Anzahl ihrer Tiere an das Veterinäramt melden.

Die in der Gefahrenabwehrverordnung unserer Gemeinde festgelegte Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit endete wie geplant mit dem 31. Juli 2024. Hundehalterinnen und Hundehalter werden aber weiterhin dringend gebeten, ihre Hunde in Wald und Feld angeleint zu halten. Darüber hinaus sind alle, die in Wald und Feld unterwegs sind, zwischen 22:00 und 05:00 Uhr, wenn Wildschweine besonders aktiv sind, um besondere Rücksicht gebeten. Dadurch soll vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen und aufzuschrecken. Bringt man Wildschweine unnötig „auf die Läufe“, steigt das Risiko einer Verbreitung der ASP durch ihre Fluchtbewegungen. Wir danken allen, die in der Natur unterwegs sind, im Voraus für verantwortungsbewusstes Handeln!

Zusätzliche Informationen  zur Situation gibt es auf der Webseite der Kreisverwaltung. 


Einige häufig gestellte Fragen zum Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt: