Im Rheingau-Taunus-Kreis war in der vergangenen Woche erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das betreffende Tier war als so genanntes „Fallwild“ (tot aufgefundenes Wildtier) in der Nähe von Eltville gefunden und beprobt worden. Der positive Test wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Ab sofort gilt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises zur Bekämpfung der ASP.
Was heißt das für uns in Niedernhausen? Das Gebiet des RTK ist in zwei Bereiche eingeteilt, zum einen die „Sperrzone II“ (infizierte Zone), zum anderen in die „Sperrzone I“ (Pufferzone). Niedernhausen gehört nach wie vor zur Sperrzone I. Für Niedernhausen gelten daher weiterhin keine Einschränkungen!
Die ASP ist nicht auf Menschen übertragbar, sie befällt ausschließlich Wildschweine und Hausschweine. Für Schweine ist die ASP aber hoch ansteckend und der Mehrzahl der Fälle tödlich. Die meisten von uns werden wenig bis keinen Kontakt mit Wild- oder Hausschweinen haben, Fragen kommen aber von Menschen, die sich zur Erholung in der Natur aufhalten: Darf ich noch den Wald betreten? Muss mein Hund an der Leine bleiben?
Wir dürfen uns alle nach wie vor frei in Wald und Feld bewegen! Auch eine Leinenpflicht für Hunde gilt in der Sperrzone I nicht! Kreis und Kommunen bitten aber dringend darum, Hunde auf freiwilliger Basis im Wald anzuleinen. Ein freilaufender Hund kann Wildschweine dazu bringen, ihm auszuweichen und sich daher mehr und über weitere Strecken zu bewegen als sonst. So können gesunde Wildschweine unter Umständen mit ASP-infizierten Artgenossen in Kontakt kommen. Es gibt derzeit keinen Impfstoff und keine Behandlung für ASP. Die Eindämmung der Krankheit ist das effektivste Mittel zu deren Bekämpfung!
Weitere Informationen zur ASP in unserer Region finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung.