Ukraine - Hilfe für Geflüchtete
Informationen auch in ukrainischer Sprache
Auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises, unter der Rubrik "Ukraine", sind die wichtigsten Informationen, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine - auch in ukrainischer Sprache - zusammengefasst.
Hier finden Sie Kontaktadressen sowie Informationen zu folgenden Themen:
- Ablauf der Registrierung
- Aufenthaltsrecht/Sozialleistungen
- Gesundheit
- Beratung/Seelsorge
- Schule, Kita und Beruf
- Wohnraum und Hilfen
sowie Pressemitteilungen.
Krieg in der Ukraine - Hilfe für Flüchtlinge - Rheingau-Taunus-Kreis richtet Fachstelle Ukraine ein
Der Rheingau-Taunus-Kreises sowie die kreisangehörigen Kommunen haben sich aufgrund des Krieges in der Ukraine für ein abgestimmtes Vorgehen entschieden. Der Kreis richtet eine zentrale Fachstelle „Ukraine“ ein.
Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine
Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni 2022 von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).
Personen, die die Regelaltersgrenze (zurzeit 65 Jahre plus 10 Monate) überschreiten oder Personen, die aus der Ukraine eine Altersrente beziehen, werden ab 1. Juni 2022 vom Fachdienst Soziales betreut (SGB XII).
Vorgehensweise und Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen und die Aufenthaltserlaubnis:
1. Bitte melden Sie zuerst Ihren Wohnsitz bei Ihrer Wohngemeinde an.
2. Vereinbaren Sie telefonisch unter
einen Termin bei der Ausländerbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises zur Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Erreichbarkeit: Mo-Do 08:00-12:00 Uhr, 14:00-15:30 Uhr und Fr 08:00-12:00 Uhr.
Schicken Sie bitte vorab per Fax, E-Mail oder Post die ausgefüllte Selbstauskunft für Menschen aus der Ukraine / Antrag Aufenthaltstitel an die Ausländerbehörde.
Postanschrift:
Rheingau-Taunus-Kreis
FD III.1 – Ausländerbehörde
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
3. Stellen Sie einen Antrag auf Sozialleistungen nach dem SGB II (oder SGB XII).
Falls vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Bedarf auf Sozialleistungen (AsylbLG) besteht, beantragen Sie diese bitte unter Zuhilfenahme des Ihrem Fall entsprechenden Antrags über
- Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bei Nachzug Familienangehöriger aus der Ukraine/додаток AsylbLG наздогнати сім'ю - Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bei Einreise aus der Ukraine nach dem 01.06.2022/ додаток AsylbLG Вхід після 01.06.2022
Beachten Sie bitte, dass hierfür eine Meldebescheinigung vorhanden und der Termin zur Beantragung und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vereinbart sein muss.