Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Niedernhausen gestaltet ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.niedernhausen.de.
Um die Zugänglichkeit zu erhöhen und die Bedienbarkeit mit verschiedenen Handicaps zu erleichtern bietet diese Webseite folgende Möglichkeiten an:
- Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung bieten wir eine sinnvolle Tabulator-Logik, um eine reibungslose Tastatur-Navigation zu ermöglichen.
- Veränderbare Textgröße: Die Schriftgröße der Webseite kann beliebig vergrößert werden.
- usw.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
oder füllen Sie dieses Formular aus.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Niedernhausen arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dateien
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
- Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- Inhalte in Einfacher Sprache (das Ziel soll bis Mitte des Jahre 2024 erreicht werden)
- Alternativtexte für Bilder verbessern und ausbauen (das Ziel soll bis Ende des Jahres 2023 erreicht werden)
- Anpassung PDF-Dateien (das Ziel soll bis Ende 2024 erreicht werden)
Evaluationsmethode
Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.11.2022 überprüft.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.11.2022 erstellt.