Gewerbelegitimationskarte beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Ggf. Handwerkskarte
- Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.