Hundesteuer - Hund abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.
  • Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Niedernhausen

    Weiter wird benötigt:

    • Bescheinigung eines Tierarztes bzw. Einäscherungsurkunde/Rechnung
  • Welche Gebühren fallen an?

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

  • Bemerkungen


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An wen muss ich mich wenden?

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende