Bauleitplanverfahren und Bebauungspläne
Hier werden die derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungspläne/Flächennutzungspläne einschließlich der dazugehörigen Unterlagen (z.B. textliche Festsetzungen, Begründungen, Umweltberichte, etc.) dargestellt. Außerdem finden Sie die rechtsverbindlichen Bebauungspläne.
Parallel und zusätzlich werden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Niedernhausen, Erdgeschoss, Flurbereich, gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung im Wiesbadener Kurier während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben. Die zu den Bebauungsplanentwürfen aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich daher immer nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach Eintritt der Rechtskraft. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag nach Eintritt der Rechtskraft geklärt werden.
Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.