Hinweisgebersystem


Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Verwaltung und unseren Beschäftigten und ggf. Bürgerinnen und Bürgern abwenden.

Das Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG) ermöglicht es Beschäftigten, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße interner Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit der Gemeinde Niedernhausen wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden stets gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Gemeinde Niedernhausen ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:
▪ Meldungen über Falschparker
▪ Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
▪ jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen


Kontakt über das Hinweisgebersystem

Auf unserer Internetseite haben Hinweisgebende die Möglichkeit, Hinweise gemäß HinSchG abzugeben. Die Wahrung der Datenschutzkonformität im Umgang mit Hinweisen stellt hohe Anforderungen an die verantwortliche Stelle. Neben einem breiten Schutzbereich für Hinweisgebende sieht das Gesetz zudem Schutzvorkehrungen vor, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Um diesen Schutz zuverlässig zu gewährleisten, haben wir unser Hinweisgebersystem an eine objektive externe Ombudsstelle ausgelagert. Die von Ihnen im Kontaktformular auf der Internetseite angegebenen Daten werden direkt an unseren externen Partner zur Bearbeitung weitergeleitet und wir erhalten keinen Zugriff hierauf. Uns werden die Informationen im nächsten Schritt in pseudonymisierter Form, von der Ombudsstelle, zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht.

Weitere Informationen über unseren Partner, die b-pi sec GmbH, finden Sie unter folgendem Link:
https://b-pisec.com/